Die Systeme der Einlagensicherung in Deutschland
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
- Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) (siehe Sicherungseinrichtung des BVR)
- Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Die Sparkassen bieten ein dreistufiges Modell
- 11 regionale Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds)
- Fonds der Landesbanken und Girozentralen, ergänzt durch den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
- überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds und Haftungsverbund mit den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen
Grundsätzliche Einlagensicherung in Deutschland
Private Banken und Bausparkassen, die eine deutsche Banklizenz haben und das Einlagengeschäft betreiben sind unberührt der oben genannten institutsbezogenen Sicherungseinrichtungen durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH abgesichert.
Diese schütz derzeit:
50.000 € pro Person und pro Kreditinstitut (ab dem 31.12.2010 beträgt die Sicherungsgrenze 100.000 Euro)
Eine Liste der geschützten Bank finden Sie auf der Homepage der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.