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Einlagensicherungscheck für private Banken

Prüfung der Einlagensicherung meiner Bank

Der Einlagenschutz betrifft folgende Einlagenarten:

  • Sichteinlagen (z.B. Girokonten und Tagesgeldkonten)
  • Termineinlagen
  • Spareinlagen
  • Sparbriefe

Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden nicht geschützt.

 
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Die Systeme der Einlagensicherung in Deutschland

- 11 regionale Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds)
- Fonds der Landesbanken und Girozentralen, ergänzt durch den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
- überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds und Haftungsverbund mit den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen

 

Grundsätzliche Einlagensicherung in Deutschland

Private Banken und Bausparkassen, die eine deutsche Banklizenz haben und das Einlagengeschäft betreiben sind unberührt der oben genannten institutsbezogenen Sicherungseinrichtungen durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH abgesichert.

Diese schütz derzeit:

50.000 € pro Person und pro Kreditinstitut (ab dem 31.12.2010 beträgt die Sicherungsgrenze 100.000 Euro)

Eine Liste der geschützten Bank finden Sie auf der Homepage der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.

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Disclaimer: Alle Daten und Konditionen wurden sorgfältig aufbereitet. Dennoch übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte. Es gelten immer die aktuellen Konditionen und AGB der direkten Anbieter. Anbieter.

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